Mich beschäftigt folgende Frage:
Ist es legal, dass man z.B. eine Übersetzung aller Bornemann Lese- und Übungstexte veröffentlicht oder beinhaltet das Urheberrecht ebenfalls die möglichen Übersetzungen?
Das man die originalen Texte nicht veröffetnlichen darf, das ist mir klar. Aber eine Übersetzung ist doch eine eigenständige Leistung, oder?
Das gleiche Frag ich mich bzgl. der gängigen Schulbuchtexte und Aufgaben.
Kennt sich da einer aus?
p.s.: Ich will hier nicht die Forums-Politik hinterfragen. warum keine Schulbuchtexte gepostet werden, ist mir klar, will man doch, dass die Schüler lernen und nicht stumpf abschreiben.
